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Bundesverband deutscher Banken senkt Sicherungsgrenzen deutlich
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat erhebliche Änderungen der Sicherungsgrenze veröffentlicht.
Die Sicherungsgrenze von 30% des haftenden Eigenkapitals wird schrittweise abgesenkt:

Sicherungsgrenze in % des haftenden Eigenkapitals eines Instituts

30% bis 31.Dezember 2014
20% ab 1. Januar 2015
15% ab 1. Januar 2020
8,75% ab 1. Januar 2025

Die neuen Sicherungsgrenzen gelten für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder verlängert wurden .
Das Statut des Einlagensicherungsfonds sieht ferner eine geringere Sicherungsgrenze für neu aufgenommene Mitgliedsinstitute vor (250.000 EUR) und ermöglicht die Absenkung der Sicherungsgrenze, sofern sich bei einem Mitgliedsinstitut ein besonderes Risikoprofil ergibt. Dies kann z.B. durch eine Ratingabstufung auf einen Wert unterhalb von ,,-B" erfolgen.

Der Schutz des Einlagensicherungsfonds umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Weitere Information sind auf Anfrage verfügbar.


Im Fokus: Anlage in Darlehen an Unternehmen und Durchführung der Kreditprüfung
Mit dieser Information weisen wir auf ein Projekt hin, das die Hinweise der BaFin zur Anlage in Unternehmensdarlehen aufgreift und den Kreditprüfungsprozess strukturiert und effektiv unterstützt.
Hierzu wurde in unserem Hause ein Exel-gestütztes Analysetool für die Durchführung der Kreditprüfung bei der Vergabe von Darlehen an Unternehmen (Nichtbanken) entwickelt.

Diese Anlagekategorie wird bisher nur in relativ geringem Umfang genutzt, da insbesondere mittlere und kleine Versicherer, Pensionskassen wie auch Versorgungswerke u.a. den Kreditprüfungsprozess als zu arbeits- und zeitaufwändig ansehen.
Die BaFin orientiert sich gemäß Rundschreiben 4/2011 bei den Anforderungen an die Prüfung der Bonität der Darlehensnehmer weiterhin an den „Grundsätzen für die Vergabe von Unternehmenskrediten durch Versicherungsgesellschaften – Schuldscheindarlehen“ (vormals „Kreditleitfaden“) des GDV.
Die so ermittelten Unternehmenskennzahlen müssen die in den Grundsätzen formulierten Anforderungen erfüllen und die festgelegten Mindesteigenkapitalquoten einhalten.

Mit Hilfe des Analyse-Werkzeugs kann der Prüfungsprozess schnell und einfach durchgeführt bzw. die Dokumentation effizient erstellt werden. Die wesentlichen Merkmale sind:
- fachliche Einführung in die Thematik
- Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- systematische Anleitung der Datenbeschaffung und -erfassung
- standardisierte Auswertung mit Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte
- Anleitung zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse
- Dokumentation des Auswertungsprozesses und der Ergebnisse
- Hinweise zur Einschätzung und Vorgehensweise bei unklaren bzw. nicht eindeutigen Ergebnissen


Weitere Information sind auf Anfrage verfügbar.
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